Häufig gestellte Fragen zur Technikmiete
Wie wird die Mietdauer berechnet ?
Du mietest Equipment zum Beispiel von Freitag auf Samstag, dann bedeutet das nur 1 Miettag.
Das Material wird früher benötigt und Du möchtest es z. B. Donnerstag abholen und Samstag zurück liefern? Das bedeutet Mietpreis x 1,5.
Dein Event ist am Samstag? Dann bekommst Du Dein Mietmaterial von Samstag auf Montag zum Faktor 1, da wir aktuell in Folge der Corona Pandemie den Sonntag nicht besetzen können. Du musst Dein Equipment aber unbedingt am Sonntag loswerden? Dann organisieren wir die Sonntagsrückgabe gegen Aufpreis. Dein Mietpreis wird dann von Samstag bis Sonntag mit Faktor 1,5 und von Freitag bis Sonntag mit Faktor 2 berechnet.
Was gibt es bei der Abholung zu beachten ?
Du solltet im Vorfeld mit uns geklärt haben, ob Dein Fahrzeug das passende Transportvolumen für das bestellte Equipment hat.
Leergut oder Vollgut für die Party, Kindersitze, Hutablagen oder Golfbags sollten vorher entladen werden.
Größere Projekte lässt Du am Besten durch uns liefern und aufbauen. In der Regel stellt der Aufbau einer Musikanlage keine Raketenwissenschaft dar und Du erhälst bei Abholung eine kurze Einweisung. Daher ist es wichtig sich an das angegebene Zeitfenster zu halten, sonst hast Du mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Eine Warnung vorab: Verzichtet bitte darauf, an Eurer Hochzeit selbst Equipment auf- und abbauen zu wollen. Ihr wärt das erste Paar bei dem das stressfrei gelingen würde :-).
Was passiert, wenn ich zu spät zur Materialabgabe komme ?
Aufbauen vor der Party macht mehr Spaß, als der Abbau nach der Feier. Daher kann es natürlich passieren, dass Du Dein Rückgabe Zeitfenster verpasst. Bitte rufe uns dann unbedingt an, eventuell können wir das Equipment dennoch annehmen, vorausgesetzt Du schaffst es innerhalb unserer Öffnungszeiten. Verpasst Du unsere Öffnungszeiten und kannst erst am nächsten Tag abgeben, müssen wir leider einen weiteren Miet-Tag berechnen.
Kann ich einen Laptop an die Anlage anschließen ?
Alle Tonanlagen in der Sparte Komplettsets Ton sind standardmäßig mit einem Miniklinkekabel ausgerüstet, somit kannst Du MP3 Player, iPod, Laptop, PC etc. direkt anschließen. Eine Bluetooth Anbindung ist auf Wunsch machbar, aber nicht immer empfehlenswert.
Ich benötige aber keinen Player/Pult bzw. nicht das gesamte Set. Wird es dann billiger ?
Unsere Komplettsets sind sogenannte Set-Angebote und werden vergünstigt angeboten. Einzelgeräte sind teurer und sobald ein Set geändert wird, werden die Einzelmietpreise zugrunde gelegt. Zudem sind meist Player und Pult fest im Case verbaut. Je nach Mietumfang kommen wir Dir aber gerne preislich etwas entgegen.
Ist das Material versichert? Wie ist das Material versichert ?
Da unser Material sich zum Zeitpunkt der Miete in Deinem Besitz befindet, zahlt unsere Versicherung nicht bzw. wird sich im Schadensfall an Dich wenden. Daher sollte bei Beschädigungen immer der Verursacher zur Verantwortung gezogen werden, um ggfls. über dessen private Haftpflicht (sofern vorhanden) den Schaden regulieren zu können.
Bei größeren Events ist ohnehin eine Veranstaltungshaftpflicht empfehlenswert.
Kleine Beschädigungen kommen bei guten Partys einfach vor (z. B. Lautsprecher durchgejagt, Lampe defekt etc.). Die meisten Beschädigungen lassen sich mit kleinem Aufwand wieder beseitigen, daher halten sich die Kosten im Rahmen. Allerdings solltest Du vermeiden, dass Flüssigkeiten und Getränke dem Equipment zu nahe kommen. Denn selbst, wenn der Schaden für ein ertränktes Mischpult noch finanzierbar wäre, ist die Party an dieser Stelle zu Ende. Dann hilft auch keine Versicherung. Also bitte setze diesbezüglich lieber auf Prävention.
Kann ich mit EC-Karte zahlen ?
Nein, diesbezüglich sind wir altmodisch und sagen: nur Bares ist Wahres.
Neukunden müssen daher bitte das Geld in Bar bei Abholung bereithalten. Alternativ kann aber auch per Vorkassenrechnung bequem überwiesen werden.
Wenn Du öfter bei uns mietet, einigen wir uns gerne auf eine bequeme Zahlung per Rechnung.
Gibt es Rabatt ?
Unsere Preise sind fair, ehrlich und nicht verhandelbar. Wir haben uns was dabei gedacht und behandeln alle Kunden gleich. Der hartnäckige bekommt keinen besseren Preis, wie der zurückhaltende Kunde.
Wie unseriös, wenn auf einmal ein Angebot 10 % günstiger sein kann. Das entspricht nicht unserer DNA.
Ein paar Möglichkeiten ein paar Euro zu sparen, gibt es mit verschiedenen Leistung-Gegenleistung Prinzipien. Du willst z. B. öfter Equipment mieten? Klar, wenn Du gleich mehrere Mietaufträge abschließt, dann haben wir mehr Umsatz mit weniger Aufwand und können natürlich über Ermäßigungen sprechen. Du brauchst als gewerblicher DJ oder Künstler öfter technischen Support? Klar mit Gewerbeschein erhältst Du Zugang zu verschiedenen Netzwerkprogrammen. Ermäßigung für große Mengen? Klar, ob wir Dir 10 oder 100 Bühnenteile zur Abholung bereitstellen, ist ähnlicher Aufwand, aber höherer Umsatz, daher gibt es für bestimmtes Material in gewissen Mengen sogenannte Dry Hire Angebote.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
– LichtundTon24 – Sascha Stamm, Rieslingstraße 17, 65207 Wiesbaden,
Stand: 20.12.2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen LichtundTon24, Inhaber Sascha Stamm (nachfolgend „LuT24“), und seinen Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, die Erbringung veranstaltungstechnischer Dienstleistungen sowie die Vermittlung von DJs. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
LuT24 erstellt auf Anfrage des Kunden ein individuelles Angebot per E-Mail. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot ausdrücklich per E-Mail bestätigt. Mit der Bestätigung erklärt der Kunde, die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
§ 3 Leistungsarten und Rolle von LuT24
LuT24 bietet folgende Leistungen an: Vermietung eigener Veranstaltungstechnik, Vermittlung fremder Veranstaltungstechnik, Auf- und Abbauleistungen sowie die Vermittlung von DJs. Ob LuT24 als Vertragspartner oder lediglich als Vermittler tätig wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
§ 4 Vermietung eigener Veranstaltungstechnik
Bei der Vermietung eigener Technik ist LuT24 Vertragspartner. Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Technik während des Mietzeitraums, soweit diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
§ 5 Vermittlung fremder Veranstaltungstechnik
Bei vermittelter fremder Technik kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. LuT24 haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Auswahlverschulden.
§ 6 Auf- und Abbauleistungen
So weit vereinbart, erbringt LuT24 Auf- und Abbauleistungen selbst oder durch Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen.
§ 7 DJ-Vermittlung
LuT24 vermittelt selbstständige DJs. Der Vertrag über die DJ-Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem DJ zustande. Eine Zahlungsabwicklung über LuT24 erfolgt – sofern vereinbart – als durchlaufender Posten und begründet keine Vertragspartnerschaft.
§ 8 Preise, Zahlung, Kaution
Die Preise ergeben sich aus dem bestätigten Angebot. Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – vor Veranstaltungsbeginn fällig. LuT24 ist berechtigt, in begründeten Fällen eine angemessene Kaution zu verlangen.
§ 9 Rücktritt / Stornierung
Bei Rücktritt durch den Kunden gelten folgende Stornokosten: bis 21 Kalendertage vor Leistungsbeginn kostenfrei; 20 bis 3 Kalendertage vor Leistungsbeginn 40 %; weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn 80 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 10 Haftung
LuT24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LuT24 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
§ 11 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für erforderliche Genehmigungen, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, die Abführung der GEMA-Gebühren sowie den Schutz der Technik vor Diebstahl und Beschädigung.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen LuT24, Leistungen anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Wiesbaden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Grundlage der Zusammenarbeit & Umgang mit Konzeptionsleistungen
Unsere Leistungen reichen von der reinen Vermietung von
Veranstaltungstechnik (z. B. für Selbstabholer mit eigenen Konzepten) bis hin
zur vollständigen konzeptionellen Planung und Umsetzung individueller
Veranstaltungen. Die nachfolgenden Regelungen zu Konzeptions-, Ideen- und
Planungsleistungen gelten ausschließlich für Aufträge, bei denen wir kreative,
gestalterische oder konzeptionelle Leistungen erbringen (z. B. Raum-, Licht-
oder Veranstaltungskonzepte, Visualisierungen, Ablaufplanungen).
Reine Miet- und Abholaufträge ohne kreativen Planungsanteil
bleiben hiervon unberührt.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Grundlage unserer Zusammenarbeit ist eine gemeinsame, verbindliche Basis nach Erstellung des Angebots sowie ein darauf aufbauender Ortstermin mit Angebots- und Konzeptbesprechung.-
Ortstermine & Beratungsleistungen
Erfolgt nach dem Ortstermin und der Angebotsbesprechung keine Beauftragung, behalten wir uns vor, den Ortstermin sowie die erbrachten Beratungsleistungen mit 49,00 € pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. -
Konzeptions- und Kreativleistungen
Unsere Angebote – insbesondere bei aufwändigeren Veranstaltungen – beinhalten individuelle konzeptionelle Leistungen (u. a. Ideenentwicklung, Raum- und Lichtkonzepte, Visualisierungen, Ablaufvorschläge).
Diese Leistungen stellen eine eigenständige, vergütungspflichtige Dienstleistung dar. -
Nutzungsrechte & Vergütungsanspruch
Die im Rahmen des Angebots erstellten Konzepte, Entwürfe und Unterlagen dürfen ausschließlich im Falle einer Gesamtbeauftragung durch uns umgesetzt werden.
Erfolgt eine Umsetzung ganz oder teilweise durch Dritte unter Verwendung unserer Konzepte oder wesentlicher Teile daraus, entsteht ein angemessener Vergütungsanspruch für die erbrachten Konzeptionsleistungen. -
Vertraulichkeit
Dieses Angebot sowie alle dazugehörigen Anhänge, Entwürfe und Visualisierungen sind vertraulich und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. -
Sonderkonditionen & Ermäßigungen
Gewährte Ermäßigungen oder Sonderpreise stehen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung durch unser Unternehmen.
Findet die Veranstaltung statt und werden die Leistungen anderweitig vergeben, behalten wir uns vor, die Ermäßigung nachträglich zu berechnen.









